Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§2. Auftragserteilung 
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/Kasko- Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Der AG hat am AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG gehen nicht zu Lasten des AN. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom AG unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§3. Vollmacht 
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten. 

§4. Zahlungsbedingungen 
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro unmittelbar fällig. Bei Versand des Gutachtens, spätestens zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von 30,00EUR ohne MwSt. zzgl. Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten- /Rechnungsnummer anzugeben. 

§5. Sachverständigenhonorar
§5.1 Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto, ggf. zzgl. einer merkantilen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 100%, bzw. bei überschlägigen Kalkulationen reduziert sich das Grundhonorar um 30%.
§5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.
§5.3 entfällt
§5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 285,00 ohne MwSt. berechnet.
§5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen. 
§5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zuzüglich Nebenkosten abgerechnet. Im Falle einer Rechnungsprüfung erklärt sich der AG damit einverstanden, dass der AN diese an die Versicherung abgibt.
§5.7 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
§5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,50 ohne MwSt. pro Stück berechnet.
§5.9 Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet.
§5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4). Erforderliche Vermessungsarbeiten werden gesondert als Fremdleistungen / Nebenkosten berechnet. 

§6. Umsatzsteuer 
19%

§7. Differenzvergütungsklausel 
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorargemäß § 5, 5.4 dieser AGB. 

§8. Stornierung 
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden nach erfolgter Schadenaufnahme pauschal mit 300,00 EUR berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Bearbeitung des Auftrags wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig. 

§9. Gutachtenerstellung 
Das Gutachten besteht, falls nicht anders vereinbart, aus zwei Ausfertigungen, einem Original mit einem Original-Bildbericht und einem Duplikat mit Bildbericht. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Bei Bedarf wird dem vom AG benannten Rechtsanwalt ein weiteres Duplikat mit Bildbericht gegen gesonderte Rechnung zur Verfügung gestellt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen der aktuellen Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Erstellung. Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. 

§10. Gutachtenversand 
Per Post, per Mail, Datenträger oder per WhatsApp.

§11. Haftung 
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen. 

§12. Anwendbares Recht 
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Gerichtsstand 
Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des GutachterProfi24 (Murat Güler), soweit rechtlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen: 
Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das GutachterProfi24 (Murat Güler) bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. 
Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Büro GutachterProfi24 (Murat Güler) zu richten. 
Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer. 
(Stand: Januar 2023)